Erbrecht

16 Februar

Erbrecht

Publiziert in Erbrecht

Unsere Leistungen im Erbrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Erbrechts. Im Erbrecht gibt es die unterschiedlichsten Fragestellungen und Konstellationen sowohl bei der Frage der Gestaltung von testamentarischen Verfügungen oder der Frage der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten, als auch bei bzw. nach Eintritt des Erbfalls.

15 Februar

Ausschlagung

Publiziert in Ausschlagung
Schlagwörter

 

 

Die Ausschlagung wirkt auf den Zeitpunkt des Erbfalls zurück. 

15 Februar

Erbe

Publiziert in Erbe

 

 

Definition Erbe

Die regelungsbedürftige Situation, mit der sich das Erbrecht zu befassen hat, ist der Tod eines Menschen.

15 Februar

 

 

Häufig wird nicht nur ein Erbe, sondern eine Mehrheit von Erben berufen. Die Miterben bilden dann eine sogenannte Erbengemeinschaft mit der Folge, dass mit dem Erbfall der gesamte Nachlass ungeteilt auf die Erbengemeinschaft übergeht, d.h. es erfolgt nicht eine automatische Aufteilung, sondern die Erben haben sich, soweit der Erblasser keine bestimmten Anordnungen getroffen hat, hinsichtlich des gesamten Erbes auseinanderzusetzen. Jeder einzelne Nachlassgegenstand steht den Miterben gemeinschaftlich zu.

15 Februar

Erbfall

Publiziert in Erbfall
Schlagwörter

 

 

Erbschaft

Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers. Wie sich aus dem Begriff „Vermögen“ ergibt, gehören zu einer Erbschaft nur die geldwerten Rechte des Erblassers (z. B. Eigentum an Bargeld und Haushaltsgegenständen, Guthaben auf Bankkonten, Grundstückseigentum, Gesellschaftsanteile), nicht dagegen immaterielle Rechte z. B. aus dem Familienrecht, zum Beispiel elterliche Sorge, Persönlichkeitsrechte).

 

 

Auch im Erbrecht kann die Mediation eine sinnvolle Alternative zur streitigen Auseinandersetzung zwischen den Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten darstellen.

 

 

Der Erbe kann bei dem Nachlassgericht die Erteilung eines Zeugnisses über das von ihm beanspruchte Erbrecht, das heißt einen Erbschein beantragen. Dieser dient zum Nachweis seiner Erbenstellung gegenüber Privatpersonen, Behörden und Gerichten.

 

 

Bei Erbfällen mit Auslandsberührungen ist zu überprüfen, ob das deutsche Erbrecht oder das Erbrecht eines ausländischen Staates anzuwenden ist. Grundsätzlich gilt gemäß Art. 25 Abs. 1 EGBGB das Staatsangehörigkeitsprinzip, d.h. es ist das Recht des Staates anzuwenden, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Ein Ausländer wird dagegen, auch wenn er seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte, nach dem Staat seines Heimatstaates beerbt.

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